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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Netzanstalt GbR Stand 05 / 2005 § 1 - ALLGEMEINES I. Die nachstehenden Bedingungen gelten für
II. Der Anbieter erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller mit dem Anbieter abgeschlossenen Verträge, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr erwähnt werden. III. Diese Vertragsbedingungen gelten auch, wenn der Kunde auf eigene Vertragsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde schriftlich zugestimmt. Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Vertragsbedingungen hinausgehen. IV. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die Vertragsbedingungen des Anbieters in ihrer jeweils aktuellen Fassung, auch wenn der Anbieter hierauf nicht nochmals gesondert hinweist. V. Der Umfang der Leistungen des Anbieters und die vom Kunden dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen werden in einem Einzelvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden festgelegt. Soweit der Einzelvertrag oder diese Vertragsbedingungen auf ein Tarifblatt mit dem vereinbarten Leistungstarif verweisen, sind die dort wiedergegebenen Konditionen Bestandteil des Vertrages. Vl. Der bindende Einzelvertrag kommt dadurch zustande, daß der Anbieter den schriftlichen Auftrag des Kunden zum Vertragsschluß durch Übersendung eines gegengezeichneten Vertragsexemplars oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung annimmt. VII. Mit dem Auftrag versichert der Kunde, von diesen Vertragsbedingungen Kenntnis genommen und mit deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis einverstanden zu sein. Er wird Änderungen vertragsrelevanter Daten (Adressen, Telefonnummern sowie firmenbezogene Angaben) dem Anbieter umgehend mitteilen. § 2 - VERTRAGSGEGENSTÄNDE; LEISTUNGSUMFANG Der Anbieter wird
§ 3 - FREIGABE I. Nach der Auftragserteilung in den Leistungsbildern WEBVERTISING und WEBCONSULTING erstellt der Anbieter die Konzeption bzw. Dokumentation für die Anwendung und überlä8t sie dem Kunden. II. Der Kunde erhält im Leistungsbild WEBVERTISING eine Prüffrist von zwei Wochen eingeräumt, um festzustellen, ob seine Wünsche und Bedürfnisse in dem Konzept abgebildet sind. Der Kunde erklärt die Freigabe innerhalb der oben genannten Frist schriftlich. Mit der Freigabe wird die Konzeption für die weiteren Leistungen des Anbieters verbindliche Grundlage. III. Die Freigabe gilt als erklärt, wenn der Anbieter den Kunden nach Ablauf der Prüffrist unter dem Hinweis, daß damit die Konzeption verbindlich wird, zur Freigabe aufgefordert und der Kunde keine Einwände vorbringt. § 4 - ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSANGEBOTES UND TARIFWECHSEL I. Eine vom Kunden gewünschte Änderung der Anwendung nach der Freigabe gemäß § 3 ist schriftlich zu vereinbaren. Der Anbieter kann die Leistungsdurchführung ablehnen, wenn nachträgliche Änderungen durch den Kunden zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen. Kommt eine Einigung über die Änderung der Anwendung nicht zustande, so wird der Anbieter den Auftrag entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarungen ausführen. II. Soweit die tatsächliche Durchführung der Änderung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (insbesondere Vergütung, Termine, Leistungsgegenstand) hat, werden die Vertragsparteien eine schriftliche Anpassung der vertraglichen Regelungen vornehmen. III. Soweit der Anbieter kostenlose Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. IV. Der Anbieter ist bestrebt, die Qualität der Dienstleistungen fortlaufend zu erhöhen. Er behält sich daher das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Ein Anspruch auf deren Beibehaltung entsteht daraus nicht. V. Der Anbieter erbringt Art und Umfang der Leistung auf der Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet. Er wird sich bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet auch diese - gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage - zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keine entsprechende Verpflichtung. Vl. Ändern sich die im vorigen Absatz genannten Rahmenbedingungen und wird dem Anbieter dadurch die Erbringung der vertragsgemä8en Leistungen wesentlich erschwert, kann er angebotene Dienste ändern oder einstellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste nur gegen weiteres Entgelt weiter anbieten. Vll. lm Leistungsbild WEBHOSTING ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn wegen der im vorstehenden Absatz genannten Gründe die weitere Erbringung von Teilen des Leistungsangebotes gefährdet ist. Er hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten die Gebühren und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife veränderten Gegebenheiten (erhöhte Personal-, Sachkosten oder erhöhte Kosten, die der Anbieter zur Erbringung seiner Leistung an Dritte zahlen muß oder veränderte technische Gegebenheiten etc.) anzupassen (Tarifänderung). Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen forfführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt außerordentlich und schriftlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen. Der Anbieter ist bereit, den Vertrag jeweils zum Beginn eines Kalendermonats auf einen Leistungstarif mit höherem Leistungsumfang umzustellen (Tarifwechsel), wenn der Kunde dies bis zum 15. des Vormonats schriftlich bei dem Anbieter beantragt. § 5 - LEISTUNGSZEIT, VERZÖGERUNGEN I. Angaben zu Leistungs- und Lieferzeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, der Anbieter hat einen Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt. II. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne Verschulden des Anbieters), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet. § 6 - MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN I. Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und überläßt dem Anbieter alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Dateien und Unterlagen. II. Die Vertragspartner benennen je einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Erteilung von Auskünften und die Herbeiführung von Entscheidungen. § 7 - ABNAHME I. Nach jeder Lieferung und Leistung kann der Anbieter vom Kunden eine schriftliche Erklärung verlangen, daß die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig oder mangelfrei erfolgt ist. Diese Erklärung ist binnen zwei Wochen nach Lieferung oder Leistung abzugeben und darf nur verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung nicht nur unerhebliche Mängel aufweist. II. Die Erklärung gemäß Absatz 1 gilt auch als abgegeben, wenn der Kunde auf ein Abnahmeverlangen des Anbieters nach Ablauf der Prüffrist gemäß Absatz 1 schweigt. § 8 - VERGÜTUNG I. Die Leistungsbilder WEBVERTISING und WEBHOSTING werden laut jeweils geltendem Tarifblatt bzw. gemäß dem erstellten Angebot abgerechnet. Der Anbieter berechnet dem Kunden als Entgeld für seine Leistungen einmalige und laufende Gebühren. Die Höhe und der Berechnungszeitraum ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Einmalige Gebühren sind mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Laufende Gebühren sind - soweit nicht im Einzelvertag ausdrücklich anders vereinbart - quartalsweise im voraus nach Rechnungsstellung durch den Anbieter vom Kunden ohne Abzug zu bezahlen. Der Kunde trägt alle anfallenden Telekommunikationskosten bis zum Standort des Anbieters. Soweit laufende Gebühren durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfangs (z.B. MByte Transferleistung oder Speicherkapazität) bestimmt wird, ermäßigen sich die Gebühren nicht, wenn der Kunde den Nutzungsumfang nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, so berechnet der Anbieter zum nächstfälligen Abrechnungstermin die Zusatzgebühren gemäß Leistungstarif. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Änderung der Preise bleibt vorbehalten, wenn dies durch veränderte Marktbedingungen erforderlich wird. Preisänderungen werden vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Tarife angekündigt. Sollte die Rechnung nach einer einmaligen Mahnung via empfangsbestätigter E-Mail nicht binnen sieben Tagen (eingehend) ausgeglichen werden, behält sich der Anbieter die Sperrung des Zugriffs und der Mail-Connectivity bis zum Eingang des offenen Betrages vor. Der Anbieter stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zuden im Einzelvertrag genannten Gebühren bzw. Konditionen zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Quartalsanfang. Sofern der Kunde nicht am Bankeinzugsverfahren teilnimmt, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages, rein netto innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum, werden Verzugszinsen in Höhe von 1,2 % pro Monat fällig. Bei Zahlungsverzug und Nichtteilnahme am Bankeinzugsverfahren kann der Anbieter eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,-- pro Monat erheben. Der Anbieter behält sich vor, bestimmte Dienste und Leistungen nur in Zusammenhang mit dem Bankeinzugsverfahren anzubieten. Bei Nichteinhaltung der Frist zur Zahlung der Gebühren ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Mitteilung an den Vertragspartner die Erfüllung des Vertrages einzustellen und den Zugang des Kunden zu sperren oder dieses Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die Berechtigung des Vertragspartners zum Zugang und zur Nutzung zu beenden. II. In sämtlichen Leistungsbildern sind die Forderungen des Anbieters nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig. Im Falle des Verzuges des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Der Anbieter kann einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweisen. III. Der Anbieter berechnet Fahrtkosten, Spesen, Datenträger, Versand- und Telekommunikationskosten, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste. IV. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer. § 9 - VERTRAGSBEENDIGUNG I. Der WEBHOSTING - Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraumes von beiden Seiten schriftlich oder via empfangsbestätigter E-Mail ordentlich gekündigt werden. Im Falle einer Vertragsauflösung werden alle Gebühren bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes zurückerstattet. Anfallende Gebühren für Domain-Namen werden vom Kunden selbst getragen. Der Kunde bleibt auch nach einer Kündigung Inhaber seines Domain-Namens, welcher von DENIC bzw. InterNIC verwaltet wird. II. Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters verpflichtet. Bei unsachgemä8er Nutzung ist der Anbieter berechtigt, den Kunden von der weiteren Teilnahme an seinen Diensten ohne Ankündigung auszuschließen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. III. Gelangen dem Anbieter ungesetzliche Inhalte zur Kenntnis, so kann er diese nach seinem Ermessen ändern oder sperren oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Bereits bezahlte monatliche Gebühren werden unter Abzug der für die Sperrung erforderlichen Leistungen zurückerstattet. Erbringt der Kunde einen Beweis für die Unbedenklichkeit des Angebotes, so wird dieses wieder freigeschaltet und das Vertragsverhältnis fortgesetzt. IV. Der Anbieter hat das Recht, alle Daten des Kunden, welche sich auf dem Rechner des Anbieters bzw. auf den Rechnern seiner Vertragspartner befinden, zu löschen. Er ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien anzufertigen. § 10 - GEWÄHRLEISTUNG I. Der Kunde wird alle Lieferungen und Leistungen des Anbieters unverzüglich durch einen qualifizierten Mitarbeiter auf Mangelfreiheit untersuchen lassen; er hat Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und deren Symptome zu rügen. II. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet- Anwendungen so zu entwickeln, daß sie unter allen denkbaren Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Der Anbieter übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, daß die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und die unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen. § 11 - HAFTUNG I. Der Anbieter haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Er haftet für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind. Dies gilt auch für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters. Die Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden und im Falle von Arglist bleibt unberührt. II. Der Kunde übernimmt die Gewähr, daß seine Inhalte gesetzlich sind und nicht in Rechte Dritter eingreifen. Desweiteren hat der Kunde die Erfüllung gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Auflagen zu gewährleisten. Er trägt die Verantwortung für die von ihm veröffentlichten, bei ihm eingehenden und von ihm bzw. an ihn übermittelten Inhalte. III. Der Kunde haftet für jegliche unerlaubte Inanspruchnahme des E-Mail-Dienstes, die durch seine eigene Benutzerkennung oder die der von ihm bezeichneten Benutzer erfolgt. IV. Von Ansprüchen, die seitens Dritter gegen den Anbieter wegen rechtswidriger Inhalte oder wegen einer sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Benutzung der Dienstleistungen des Anbieters geltend gemacht werden, stellt der Kunde den Anbieter frei. V. Weder der Anbieter selbst, noch dessen Informationslieferanten, Lizenzgeber, Angestellte oder Vertreter können gewährleisten, daß die Dienstleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung stehen; ebensowenig sichern die vorgenannten Personen zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, daß durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Vl. Weder der Anbieter, noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung der Dienstleistungen beteiligt sind, haften für Schäden durch betriebsbedingte Server - Ausfälle, durch Verzögerungen der Datenübermittlung, durch unberechtigten Datenzugriff seitens Dritter, durch Datenverlust oder Schäden sonstiger Art, insbesondere auch nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, die im Rahmen der Benutzung der Dienstleistungen oder durch die Unmöglichkeit oder Erschwerung deren Inanspruchnahme oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungsverpflichtung entstanden sind. VII. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall oder die Verlangsamung von Kommunikationsnetzen und Gateways der Netzbetreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen TELEKOM, der Energieversorgungsunternehmen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern des Anbieters oder deren Unterlieferanten, eintreten - hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, die Dienstleistungen um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. § 12 - URHEBERRECHTE UND RECHTSEINRÄUMUNG I. Alle vom Anbieter erstellte oder gelieferte Anwendungen/Dokumentationen (Konzepte, Texte, Design, Applikationen) sind urheberrechtlich geschützt. Der Anbieter räumt dem Kunden Nutzungsrechte an der Anwendung im nachstehend bestimmten Umfang ein. II. Der Anbieter räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Vertragsdauer begrenztes, einfaches Nutzungsrecht an der Anwendung ein. Der Kunde darf die Anwendung auf Arbeitsspeicher und Festplatten seines Internet-Rechners sowie gegebenenfalls Rechnern seines Anbieters laden und im vertraglich bestimmten Umfang nutzen. Er darf weiterhin die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. III. Eine über Absatz 2 hinausgehende Vervielfältigung der Anwendung ist untersagt, soweit sie nicht durch §§ 69 d und 69 e Urheberrechtsgesetz gestattet ist. IV. Alle anderen Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement sowie sonstige Umarbeitungen sind untersagt, es sei denn, dies ist für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich und wird dem Anbieter vorher schriftlich angezeigt. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Anwendung zu vermieten. V. Überläßt der Kunde dem Anbieter im Rahmen der Gestaltung von Anwendungen Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, daß diese frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Vl. Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter berechtigt, die vom Anbieter erstellten Anwendungen ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen. VII. Der Anbieter ist berechtigt, in allen von ihm erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der den Anbieter als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Kunden nicht entfernt oder verändert werden. § 13 - GEHEIMHALTUNG; DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT I. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen geheimzuhalten. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, daß ein Mß8brauch durch Dritte ausgeschlossen ist. II. Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte, die Zugang zu den in Absatz 1 genannten Gegenständen haben, sind schriftlich über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren. III. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und an Dritte übermittelt werden, soweit nicht durch die Übermittlung offenkundige Interessen des Vertragspartners verletzt werden. Die Weitergabe bedarf einer vorherigen schriftlichen Zusage des Kunden. IV. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich überlassener Daten frei. Soweit Daten an den Anbieter übermittelt werden, obliegt die Erstellung von Sicherheitskopien (Backups) dem Kunden. V. Im Internet besteht das Risiko, daß übermittelte Daten abgefangen oder ausgespäht werden. Dies ist dem Kunden bekannt. § 14 - SONSTIGE BESTIMMUNGEN I. Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form wirksam. II. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. III. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 70567 Stuttgart, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. IV. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Bedingung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt. |